Webseiten & Onlineshops · Kreis Schleswig-Flensburg
Barrierefreie Website im Kreis Schleswig-Flensburg
Klar. Zugänglich. Rechtssicher.
Viele Betriebe im Kreis Schleswig-Flensburg müssen ihre Website zugänglich machen – und wissen nicht, wo sie anfangen sollen. Wir prüfen, was fehlt, und beheben es.
Lange am Markt mit überwiegend Stammkunden als bodenständige Agentur!
- Leistungsbereiche aus einer Hand
- 4
- Erfahrung
- 18Jahre
- transparente Kalkulation
- 100%
3 Gründe, warum viele Websites jetzt handlungsbedarf haben
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Die meisten Betriebe wissen, dass sie etwas tun müssen – aber ohne konkrete Prüfung bleibt unklar, welche Stellen der Website wirklich betroffen sind. Bauchgefühl reicht hier nicht.
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Barrierefreiheit ist kein einmaliger Haken. Wer seine Seite regelmäßig ändert oder pflegt, muss die Anforderungen jedes Mal neu mitdenken – sonst entstehen neue Lücken.
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Formulare ohne Beschriftung, Menüs, die mit der Tastatur zur Falle werden, fehlende Alternativtexte: Die häufigsten Mängel sind bekannt – aber sie werden trotzdem immer wieder übersehen.
Der direkte Weg
Erst prüfen, dann gezielt handeln – nicht raten
Wir nehmen Ihre Website gegen anerkannte Prüfschritte unter die Lupe. Das Ergebnis ist eine priorisierte Mängelliste: Was ist kritisch, was ist nachrangig, was lässt sich sofort beheben. Danach setzen wir die Korrekturen um – technisch und inhaltlich. Am Ende steht eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit einem funktionierenden Meldeweg für Ihre Nutzer. Wer die Seite selbst pflegt, bekommt auf Wunsch eine kurze Einweisung, damit neue Inhalte die Arbeit nicht wieder zunichtemachen.

Für Betriebe im Kreis Schleswig-Flensburg
Ob Einzelhandel in Schleswig, Ferienvermietung in Glücksburg, Praxis in Kappeln oder Handwerksbetrieb in Satrup – im Kreis Schleswig-Flensburg gibt es viele kleine und mittlere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen online anbieten und damit unter die Anforderungen fallen. Wir kennen die Branchen der Region und wissen, welche Websitetypen hier besonders häufig vorkommen: Onlineshops, Buchungsstrecken für Tourismus und Gastronomie, Kundenportale von Dienstleistern. Die Arbeit erledigen wir größtenteils remote – ein persönliches Gespräch ist aber jederzeit möglich, auch vor Ort im Kreis.
- Schleswig
- Glücksburg
- Kappeln
- Satrup
- Süderbrarup
- Rügge
So läuft es ab
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Bestandsaufnahme
Wir prüfen Ihre bestehende Website systematisch – Seite für Seite, Formular für Formular, Video für Video. Sie erhalten eine klare Übersicht aller Fundstellen.
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Priorisierte Mängelliste
Nicht jeder Befund hat das gleiche Gewicht. Wir sortieren nach Dringlichkeit, damit Sie wissen, was zuerst angegangen werden muss – und was Zeit hat.
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Umsetzung und Übergabe
Wir beheben die Mängel direkt in Ihrer Website. Dazu liefern wir die fertige Barrierefreiheitserklärung und schulen Ihr Team auf Wunsch im Umgang mit barrierefreien Inhalten.
Was Sie bekommen
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Systematische Prüfung
Ihre Website wird anhand anerkannter Prüfschritte vollständig durchleuchtet – nicht nur ein oberflächlicher Blick.
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Priorisierte Mängelliste
Alle Befunde sortiert nach Dringlichkeit, damit Sie sofort wissen, wo der größte Handlungsbedarf liegt.
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Direkte Umsetzung
Kontraste, Formulare, Tastatursteuerung, Alternativtexte, PDF-Dokumente – wir beheben die Mängel in Ihrer bestehenden Website.
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Barrierefreiheitserklärung
Sie erhalten eine fertige, korrekte Erklärung zur Barrierefreiheit inklusive funktionierendem Meldeweg für Nutzerfeedback.
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Team-Einweisung
Auf Wunsch schulen wir Ihre Redaktion, damit künftige Inhalte die Barrierefreiheit nicht wieder untergraben.
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Laufende Begleitung
Barrierefreiheit muss bei jeder Änderung mitgedacht werden – wir stehen für Rückfragen und Folgechecks bereit.
Häufige Fragen
Gilt das wirklich für meinen Betrieb?
Grundsätzlich betroffen sind Unternehmen, die Verbrauchern online Waren oder Dienstleistungen anbieten – also Onlineshops, Buchungsstrecken, Kundenportale. Für Kleinstunternehmen gibt es unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen, aber das ist kein Freifahrtschein. Am besten klären wir Ihren konkreten Fall in einem kurzen Gespräch – pauschale Antworten führen hier schnell in die Irre.
Was sind die häufigsten Mängel, die Sie finden?
Die Liste ist erstaunlich gleichförmig: zu geringe Farbkontraste, Formularfelder ohne Beschriftung, Menüs, die sich nur mit der Maus bedienen lassen, fehlende Alternativtexte für Bilder, Videos ohne Untertitel und PDF-Dokumente, die für Screenreader unsichtbar sind. Diese Punkte tauchen auf fast jeder ungeprüften Website auf – unabhängig von Branche oder Seitengröße.
Muss meine Website komplett neu gebaut werden?
In den meisten Fällen nicht. Viele Mängel lassen sich in der bestehenden Website beheben, ohne das komplette Design anzufassen. Erst nach der Prüfung sehen wir, wie groß der tatsächliche Aufwand ist – und sagen Ihnen das ehrlich.
Arbeiten Sie auch mit Betrieben aus Schleswig, Kappeln oder Glücksburg zusammen?
Ja. Wir nehmen Aufträge im Kreis Schleswig-Flensburg an und arbeiten mit Betrieben aus dem gesamten Kreisgebiet – von Schleswig über Kappeln bis Glücksburg. Die meiste Arbeit läuft remote, ein persönliches Treffen ist aber natürlich möglich.
Was ist die Barrierefreiheitserklärung, und brauche ich die wirklich?
Die Erklärung ist ein Pflichtbestandteil: Sie informiert Nutzer darüber, welche Teile Ihrer Website zugänglich sind, welche (noch) nicht, und wie sie Probleme melden können. Ohne diesen Meldeweg fehlt ein zentrales Element der Anforderungen. Wir erstellen die Erklärung für Sie und sorgen dafür, dass der Rückkanal funktioniert.
