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Wortmarke, Bildmarke, Wort-Bild-Marke

Diese drei Begriffe beschreiben, woraus ein Logo aufgebaut ist – und sie sind zugleich markenrechtliche Kategorien.

  • Eine Wortmarke besteht nur aus Schrift, etwa der Firmenname in einer festgelegten Schriftart.
  • Eine Bildmarke ist ein reines Zeichen ohne Text – erkennbar auch dann, wenn kein Name dabeisteht. Das funktioniert erst, wenn eine Marke bekannt genug ist.
  • Eine Wort-Bild-Marke verbindet beides und ist für die meisten Unternehmen die sinnvolle Wahl: Das Zeichen sorgt für Wiedererkennung, der Name sagt, wer gemeint ist.

Für den Alltag entscheidend ist, dass ein Logo in jeder Größe funktioniert – auf dem Fahrzeug ebenso wie als winziges Symbol im Browser-Tab. Deshalb entstehen in der Regel mehrere Fassungen: die vollständige, eine reduzierte für kleine Größen und eine einfarbige für Stempel, Gravuren und Folienbeschriftung.

Wie wir dabei vorgehen, steht unter Logo-Design. Ob eine Marke eintragungsfähig ist, klärt eine Recherche beim Marken- und Patentamt – das ist eine juristische Frage, keine gestalterische.

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