BFSG für Onlineshops: Was im E-Commerce gilt
Warum Onlineshops besonders betroffen sind
Das BFSG erfasst den elektronischen Geschäftsverkehr ausdrücklich. Wer online verkauft oder buchbar ist, fällt darunter – unabhängig davon, ob der Shop ein eigenes System ist oder eine Erweiterung der Firmenwebsite.
Der Unterschied zu einer reinen Informationsseite liegt im Ablauf. Eine Website muss lesbar und navigierbar sein. Ein Shop muss darüber hinaus einen vollständigen Vorgang ermöglichen: suchen, auswählen, in den Warenkorb legen, Adresse eingeben, Zahlungsart wählen, bestellen. Bricht diese Kette an einer Stelle ab, ist der ganze Vorgang unbenutzbar – auch wenn alles davor barrierefrei war.
Wo es in der Praxis scheitert
Aus unserer Erfahrung sind es immer wieder dieselben Stellen:
- Produktfilter, die sich nur mit der Maus bedienen lassen, oder deren Ergebnis nach dem Klick nicht angesagt wird
- Varianten-Auswahl über Farbflächen ohne Beschriftung – wer die Farbe nicht sieht, wählt ins Blaue
- Formularfehler, die nur farblich markiert werden, ohne Text daneben
- Warenkorb-Aktualisierungen, die still im Hintergrund passieren, sodass ein Screenreader nichts davon mitbekommt
- Zeitlimits beim Bezahlvorgang, die sich nicht verlängern lassen
- Modale Fenster für Cookie-Hinweise oder Größentabellen, die den Tastaturfokus nicht festhalten oder nicht schließbar sind
Auffällig oft liegt das Problem nicht am Shopsystem selbst, sondern an nachträglich eingebauten Erweiterungen – Bewertungswidgets, Chatfenster, Rabattbanner.
Häufige Fragen zum barrierefreien Onlineshop
Gilt das auch für kleine Shops?
Die Kleinstunternehmen-Ausnahme greift bei Dienstleistungen und setzt voraus, dass weniger als 10 Personen beschäftigt sind und der Jahresumsatz höchstens 2 Millionen Euro beträgt. Wer selbst Produkte in Verkehr bringt, ist unabhängig davon in der Pflicht. Im Zweifel gehört das anwaltlich geklärt.
Unser Shopsystem wirbt mit Barrierefreiheit – reicht das?
Nein. Systeme wie WooCommerce oder Shopware bringen brauchbare Grundlagen mit, aber verantwortlich ist der Betreiber für das, was am Ende ausgeliefert wird – einschließlich Theme, Erweiterungen und eigener Inhalte. Ein barrierefreies System mit einem unzugänglichen Theme ergibt keinen barrierefreien Shop.
Was ist mit Produktbildern und Beschreibungen?
Bilder brauchen aussagekräftige Alternativtexte – bei Produkten ist das mehr als der Artikelname. Wichtig sind außerdem alle Informationen, die nur im Bild stehen: Größentabellen, Inhaltsstoffe, technische Angaben. Was ausschließlich als Grafik vorliegt, ist für einen Teil Ihrer Kunden nicht vorhanden.
Müssen wir den Shop neu bauen?
Meistens nicht. Der übliche Weg ist eine Prüfung des gesamten Bestellvorgangs, danach gezielte Korrekturen an Theme und Erweiterungen. Ein Neubau lohnt erst, wenn das eingesetzte Theme grundlegend nicht mitspielt.
Was ist mit Zahlungsdienstleistern?
Wird der Bezahlvorgang extern abgewickelt, liegt dieser Teil beim Anbieter. Ihre Pflicht endet aber nicht an der Schnittstelle: Der Weg dorthin und zurück muss funktionieren, und Sie sollten wissen, wie barrierefrei der eingebundene Dienst ist.
Dieser Text gibt den Stand vom August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie das BFSG für Ihren Betrieb gilt, klärt im Zweifel eine Anwältin oder ein Anwalt für IT-Recht.
Praktische Schritte stehen in der BFSG-Checkliste, das Bußgeldrisiko erklärt diese Seite.