Barrierefreie Website – BFSG-konform ab Juni 2025
Was gilt seit Juni 2025?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 alle Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Grundlage ist der internationale Standard WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA). Ausnahmen gelten nur für echte Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz bei bestimmten Dienstleistungen.
Wenn Sie eine Website betreiben und Produkte oder Dienstleistungen anbieten, gilt das BFSG für Sie.
Wir prüfen Ihre Website kostenlos auf BFSG-Konformität.
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Was muss barrierefrei sein?
Websites, Online-Shops, Apps, Buchungsportale, Formulare und digitale Dokumente – alle digitalen Angebote für Verbraucher. Das gilt ausdrücklich auch für private Unternehmen, nicht nur für öffentliche Stellen.
Was bedeutet WCAG 2.1 AA?
Rund 50 Erfolgskriterien – von ausreichenden Kontrasten und Alt-Texten für Bilder über Tastaturbedienbarkeit bis zur korrekten Seitenstruktur für Screenreader. Wir prüfen Ihre Seite nach allen diesen Kriterien.
Was droht bei Verstoß?
Behindertenverbände und – unter bestimmten Voraussetzungen – Mitbewerber können gegen nicht-konforme Angebote vorgehen. Abmahnungen und Bußgelder sind möglich. Jetzt handeln schützt Sie rechtssicher.
Modern, schnell und für alle nutzbar
Eine barrierefreie Website ist nicht nur gesetzeskonform – sie ist technisch sauber, lädt schneller und funktioniert auf allen Geräten: vom Screenreader über die Tastaturbedienung bis zum Smartphone. Barrierefreiheit verbessert die Nutzererfahrung für alle Besucher.
So läuft eine BFSG-Umsetzung mit Northern Concepts ab
1. Kostenloser BFSG-Check
Wir analysieren Ihre Website systematisch nach WCAG 2.1 und erstellen eine priorisierte Mängelliste – kostenlos und unverbindlich.
2. Angebot & Festpreis
Auf Basis des Checks erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot: Umrüstung der Bestandsseite oder BFSG-konformer Neubau.
3. Umsetzung & Abnahme
Wir beheben alle Mängel, testen ausführlich und übergeben Ihnen eine dokumentierte Konformitätserklärung.
Unsere BFSG-Pakete
BFSG-Audit
Für bestehende Websites
- Vollständiger WCAG-2.1-Check
- Priorisierte Mängelliste
- Schriftlicher Prüfbericht (PDF)
- Beratungsgespräch (60 Min.)
- Handlungsempfehlung
BFSG-Umrüstung
Empfohlen
- Alles aus dem BFSG-Audit
- Behebung aller AA-Mängel
- Barrierefreie Formulare
- Alt-Texte & Farbkontraste
- Konformitätserklärung
- Abnahme-Test & Dokumentation
BFSG-Neubau
Neue Website von Grund auf
- BFSG-konform ab Tag 1
- WCAG 2.1 AA zertifiziert
- Modernes Responsive Design
- Barrierefreies WordPress-CMS
- SEO-optimiert
- Pflege-Abo auf Wunsch
Alle Preise auf Anfrage – wir erstellen ein individuelles Festpreisangebot.
Wen das BFSG betrifft – und wen nicht
Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Für Websites heißt das vor allem: Wer online verkauft, bucht oder Verträge anbahnt, ist erfasst.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen – allerdings nur bei Dienstleistungen und nur, wenn beide Bedingungen zusammen erfüllt sind: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Wer Produkte in Verkehr bringt, ist unabhängig von der Größe in der Pflicht. Öffentliche Stellen unterliegen ohnehin eigenen, teils weitergehenden Vorgaben.
Reine Informationsseiten ohne Bestell- oder Buchungsmöglichkeit werden häufig nicht erfasst – die Abgrenzung ist im Einzelfall aber nicht immer eindeutig. Für Onlineshops gilt sie in jedem Fall: was im E-Commerce zu beachten ist.
Dieser Text gibt den Stand vom August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie das BFSG für Ihren Betrieb gilt, klärt im Zweifel eine Anwältin oder ein Anwalt für IT-Recht.
Weiterlesen
Wir haben die Punkte, die am häufigsten gefragt werden, auf eigenen Seiten ausgeführt:
- BFSG-Checkliste – zwölf Punkte, die Sie selbst an Ihrer Website prüfen können
- Bußgelder, Fristen und Marktüberwachung – was tatsächlich droht und wer prüft
- BFSG für Onlineshops – Anforderungen an den Bestellvorgang
- Barrierefreie Webseiten – wie eine Umsetzung bei uns abläuft
- Leichte Sprache und Gebärdensprache-Videos – wenn Technik allein nicht genügt
- Unser Beitrag zu den BFSG-Richtlinien – die Einordnung, als das Gesetz in Kraft trat
Wie das Thema in einzelnen Branchen aussieht – von Arztpraxen über Kanzleien bis zu Hotels – steht unter Leistungen nach Branche.
Häufige Fragen zum BFSG
Gilt das BFSG wirklich für mein kleines Unternehmen?
Ja – grundsätzlich für alle, die digitale Angebote für Verbraucher bereitstellen. Ausnahme nur bei < 10 Mitarbeiter UND < 2 Mio. € Umsatz bei bestimmten Diensten. Im Zweifel: kostenlos prüfen lassen.
Was kostet eine BFSG-Umrüstung?
Abhängig vom Zustand Ihrer Website. Einfache Umrüstungen starten bei ca. 500–1.500 €. Nach dem kostenlosen Check nennen wir einen klaren Festpreis – ohne Überraschungen.
Wie lange dauert eine Umrüstung?
Je nach Komplexität 2–6 Wochen. Wir priorisieren kritische Mängel zuerst, damit Sie schnell auf der sicheren Seite sind.
Kann ich BFSG mit BAFA-Förderung kombinieren?
Ja – eine neue BFSG-konforme Website ist BAFA-förderfähig (bis 50 % Zuschuss). Mehr zur BAFA-Förderung
Jetzt kostenlos prüfen – Antwort in 24 Stunden.
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