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Webzugänglichkeit · Region Schleswig

Barrierefreie Website in Schleswig
Pflicht umsetzen

Wir prüfen Ihre Website oder Ihren Onlineshop auf Barrierefreiheit – und beheben, was nicht passt. Für Unternehmen in Schleswig, die wissen, dass sie handeln müssen, aber noch nicht wissen, wo sie anfangen sollen.

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Lange am Markt mit überwiegend Stammkunden als bodenständige Agentur!

Leistungsbereiche aus einer Hand
4

Erfahrung
18Jahre

transparente Kalkulation
100%

3 Gründe, warum viele Websites scheitern

  • Formulare ohne beschriftete Felder, Menüs, die sich nur mit der Maus bedienen lassen, Farben ohne ausreichenden Kontrast – das sind typische Mängel, die Nutzer ausschließen und Betriebe in Erklärungsnot bringen.

  • Viele Geschäftsführer und Marketingverantwortliche wissen, dass sie handeln müssen. Aber der Einstieg fehlt: Was ist zu prüfen, was muss zuerst, wer ist eigentlich betroffen?

  • Barrierefreiheit ist kein einmaliger Zustand. Wer seine Website regelmäßig aktualisiert, muss das Thema bei jeder Änderung neu mitdenken – sonst schleichen sich Lücken wieder ein.

Der Weg nach vorn

Erst verstehen, was fehlt. Dann gezielt beheben.

Am Anfang steht eine systematische Prüfung Ihrer bestehenden Website gegen anerkannte Prüfschritte. Das Ergebnis ist eine priorisierte Mängelliste – keine Theorie, sondern konkrete Befunde. Danach folgt die Umsetzung: Kontraste anpassen, Formulare beschriften, Tastaturnavigation reparieren, Alternativtexte ergänzen, Videos mit Untertiteln versehen, PDFs zugänglich machen. Abgerundet wird das Ganze durch eine Erklärung zur Barrierefreiheit und – wenn gewünscht – eine kurze Einweisung für Ihr Team, damit neue Inhalte die Anforderungen direkt erfüllen.

Barrierefreie Website in Schleswig

Für Betriebe in Schleswig und der Region

Viele Unternehmen in Schleswig betreiben Onlineshops, Buchungsstrecken oder Kundenportale, die unter die aktuellen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit fallen. Das gilt für Handel, Gastronomie, Tourismus, Gesundheitsdienstleister und viele andere Branchen, die Verbrauchern online Waren oder Leistungen anbieten. Kleinstunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen sein – aber das ist im Einzelfall zu klären, keine pauschale Entwarnung. Wir arbeiten vor Ort und kennen den Markt: Betriebe aus Schleswig-Flensburg, Glücksburg, Kappeln, Satrup und Süderbrarup erreichen uns unkompliziert.

  • Schleswig-Flensburg
  • Glücksburg
  • Kappeln
  • Satrup
  • Süderbrarup
  • Rügge

So läuft es ab

  1. Bestandsaufnahme

    Wir prüfen Ihre Website oder Ihren Onlineshop anhand anerkannter Prüfschritte und dokumentieren jeden Befund klar und nachvollziehbar.

  2. Priorisierte Mängelliste

    Sie bekommen eine geordnete Übersicht: Was wiegt am schwersten, was lässt sich schnell beheben, was braucht mehr Aufwand.

  3. Umsetzung und Übergabe

    Wir beheben die Mängel, erstellen die Erklärung zur Barrierefreiheit und sorgen dafür, dass Ihr Team weiß, worauf es bei künftigen Änderungen achten muss.

Was Sie bekommen

  • Strukturierte Prüfung

    Ihre Website wird anhand anerkannter Prüfschritte systematisch auf Zugänglichkeitsbarrieren untersucht.

  • Klare Mängelliste

    Keine Theorie – jeder Befund wird konkret benannt und nach Dringlichkeit eingeordnet.

  • Direkte Umsetzung

    Von Kontrastanpassungen über Formular-Beschriftungen bis hin zu zugänglichen PDFs – wir beheben die Mängel.

  • Erklärung zur Barrierefreiheit

    Sie erhalten eine rechtlich geforderte Erklärung inklusive eines Meldewegs für Nutzer, die Probleme entdecken.

  • Einweisung für Ihr Team

    Wer die Seite pflegt, bekommt eine kurze Einweisung, damit neue Inhalte die Anforderungen von Anfang an erfüllen.

  • Nachhaltige Begleitung

    Barrierefreiheit muss bei jeder Änderung mitgedacht werden – wir stehen auch nach der Erstabnahme als Ansprechpartner bereit.

Häufige Fragen

Ist mein Unternehmen überhaupt betroffen?

Betroffen sind in erster Linie Unternehmen, die Verbrauchern online Waren oder Dienstleistungen anbieten – also Onlineshops, Buchungsportale, Terminvereinbarungen oder Kundenportale. Kleinstunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen sein, aber das lässt sich nicht pauschal beantworten. Am sichersten ist eine kurze Einschätzung im Einzelfall.

Was passiert, wenn meine Website bereits online ist?

Der Ausgangspunkt ist immer eine Bestandsaufnahme. Wir prüfen, was vorhanden ist, und erstellen daraus eine Mängelliste. So wissen Sie genau, was zu tun ist – ohne vorher alles neu entwickeln zu müssen.

Welche Mängel tauchen am häufigsten auf?

Die Befunde sind überraschend gleichförmig: zu geringe Farbkontraste, Formularfelder ohne Beschriftung, Menüs, die mit der Tastatur nicht nutzbar sind, fehlende Alternativtexte für Bilder, Videos ohne Untertitel und PDF-Dokumente, die für Screenreader nicht lesbar sind. Das sind behebbare Probleme – wenn man weiß, wo sie stecken.

Arbeiten Sie auch für Betriebe außerhalb von Schleswig?

Ja. Wir sind für Betriebe in Schleswig und der gesamten Region tätig – darunter Schleswig-Flensburg, Glücksburg, Kappeln, Satrup und Süderbrarup. Da ein Großteil der Arbeit digital stattfindet, ist die Entfernung selten ein Hindernis.

Wie lange hält die Barrierefreiheit einer Website?

Barrierefreiheit ist kein Zustand, den man einmal herstellt. Jede Änderung an der Website – neue Seiten, neue Formulare, neue Bilder – kann neue Barrieren einführen. Deshalb gehört zum Abschluss immer die Frage, wer die Seite pflegt, und bei Bedarf eine Einweisung für das Team.

Lars Vogt

Bereit, Klarheit zu schaffen?

Schreiben Sie uns kurz, um was es geht – wir melden uns und schauen gemeinsam, wo Sie stehen.

„Vorab zu wissen, woran du bist ist wichtig! Kein Marketing-Geschwafel! Deshalb sprichst du im Projekt direkt mit mir, nicht mit einem Callcenter. Für deine eigene Lösung, ohne unnützen Kram!“

Lars Vogt

Inhaber & Entwickler

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