BFSG & WCAG 2.1 AA für Praxen
Barrierefreie Website für Arztpraxen
zugänglich & korrekt
Eine barrierefreie Website für Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen erfüllt die WCAG 2.1 AA und die Anforderungen des BFSG – Northern Concepts prüft, behebt Mängel und liefert die Erklärung zur Barrie…
Patienten sollen Ihre Praxis online finden, Termine buchen und sich orientieren können – egal ob sie eine Sehbehinderung haben, einen Screenreader nutzen oder nur die Tastatur bedienen. Wir machen das möglich, ohne leere Overlay-Versprechen.
- Jahre Werbeagentur in Schleswig-Holstein
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- Leistungsbereiche aus einer Hand
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- fester Ansprechpartner statt Ticketsystem
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3 Probleme, die viele Praxiswebsites haben
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Terminbuchung und Kontaktformular sind für Tastatur- und Screenreader-Nutzer nicht bedienbar. Patienten mit Einschränkungen kommen gar nicht erst zum Termin.
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Eine Einblend-Leiste (Overlay) erfüllt die WCAG-Anforderungen nicht. Sie sieht nach Lösung aus, ist aber keine – und kann sogar neue Probleme erzeugen.
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Das BFSG betrifft ab 2025 mehr Anbieter als gedacht. Wer die Pflichten nicht kennt, merkt das erst, wenn eine Beschwerde eingeht.
Die Lösung
Prüfung und Umsetzung aus einer Hand – kein Gutachten ohne Nachfolge
Wir schauen uns Ihre Website systematisch gegen WCAG 2.1 AA an: Kontraste, Tastaturbedienbarkeit, Alternativtexte, Formular-Labels, Überschriftenstruktur und Screenreader-Kompatibilität. Das Ergebnis ist eine priorisierte Mängelliste mit Aufwandsschätzung – und danach beheben wir die Fehler direkt im Quellcode. Sie bekommen keine Theorie, sondern eine Website, die tatsächlich funktioniert.

Barrierefreie Website für Arztpraxen & Gesundheitswesen
Praxiswebsites haben besondere Anforderungen: Patienten jeden Alters und mit unterschiedlichsten Einschränkungen müssen Öffnungszeiten finden, einen Termin buchen und die Anfahrt verstehen können. Gerade ältere Patienten oder Menschen mit Sehbehinderung sind auf eine sauber strukturierte, gut bedienbare Website angewiesen. Gleichzeitig werden auf Praxiswebsites Formulare eingesetzt, die DSGVO-konform und barrierefrei zugleich sein müssen – das lässt sich kombinieren, muss aber von Anfang an mitgedacht werden. Das BFSG schafft ab 2025 neue Verpflichtungen, deren Reichweite viele Praxen noch nicht einschätzen können. Wir erklären sachlich, ob und in welchem Umfang Sie betroffen sind – ohne Panikmache, aber auch ohne Beschönigung.
- Online-Terminbuchung barrierefrei umsetzen
- Kontaktformulare mit korrekten Labels
- Anfahrt & Karte zugänglich einbinden
- Kontraste für Sehbeeinträchtigte prüfen
- DSGVO und Barrierefreiheit gleichzeitig
- BFSG-Einordnung für Ihre Praxis
So läuft es ab
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Prüfung & Bericht
Wir testen Ihre Website gegen WCAG 2.1 AA und liefern einen klaren Bericht: Was ist fehlerhaft, was ist prioritär, was kostet die Behebung ungefähr.
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Umsetzung im Code
Wir beheben die Mängel direkt – im Quellcode Ihrer Website, nicht durch ein aufgesetztes Tool. Korrekturen, die bleiben.
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Erklärung & Übergabe
Wir erstellen die Erklärung zur Barrierefreiheit und den Feedback-Mechanismus. Ihre Redakteure schulen wir, damit neue Inhalte barrierefrei bleiben.
Was Sie bekommen
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WCAG-Prüfung mit Bericht
Jeder Mangel wird dokumentiert, priorisiert und mit einem Aufwand versehen – damit Sie wissen, was dringend ist.
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Umsetzung der Korrekturen
Wir beheben die Fehler direkt im Quellcode, kein Tool-Pflaster darüber.
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Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Pflichtdokument nach BFSG erstellen wir gemeinsam mit Ihnen – korrekt und aktuell.
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Redakteurs-Schulung
Wer Inhalte pflegt, lernt, wie neue Texte und Bilder barrierefrei bleiben.
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Ehrliche Overlay-Einschätzung
Wir sagen Ihnen offen, was Einblend-Tools leisten – und was nicht.
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Laufende Kontrolle
Nach größeren Inhaltsänderungen prüfen wir erneut, damit der Standard dauerhaft gilt.
Was Kunden sagen
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Excellent, lösungsorientiert, kreativ, kompetent – einfach klasse.
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Tolle Zusammenarbeit und hohe fachliche Kompetenz, jederzeit wieder!
Häufige Fragen
Ist meine Arztpraxis vom BFSG betroffen?
Das BFSG gilt ab Juni 2025 für viele Anbieter von Dienstleistungen, die über das Internet erbracht werden. Ob und in welchem Umfang Ihre Praxis darunter fällt, hängt von Betriebsgröße und Dienstleistungsart ab. Für Kleinstunternehmen gibt es Ausnahmen. Wir erklären Ihnen im Erstgespräch sachlich, wie die Lage bei Ihnen einzuschätzen ist – eine Rechtsberatung ersetzt das nicht, aber Sie wissen danach, woran Sie sind.
Kann ich nicht einfach ein Accessibility-Overlay einbinden?
Overlay-Tools wie nachträglich eingebundene Barrierefreiheits-Leisten klingen praktisch, lösen aber keine strukturellen Probleme im Quellcode. WCAG 2.1 AA verlangt eine korrekte technische Umsetzung – und die lässt sich nicht durch ein aufgesetztes Skript ersetzen. Wir sagen das direkt, damit Sie kein Geld für etwas ausgeben, das im Zweifelsfall nicht trägt.
Was passiert mit unserem Online-Terminbuchungs-Tool?
Terminbuchungs-Formulare gehören zu den kritischen Bereichen einer Praxiswebsite. Wir prüfen, ob Ihr bestehendes Tool WCAG-konform bedienbar ist – Tastaturbedienbarkeit, Formular-Labels, Fehlermeldungen. Wenn ein Drittanbieter-Tool nicht angepasst werden kann, besprechen wir gemeinsam die Optionen.
Wie lange dauert eine WCAG-Prüfung?
Das hängt vom Umfang Ihrer Website ab. Für eine typische Praxiswebsite mit fünf bis zehn Seiten, einem Kontaktformular und einer Terminbuchung ist die Prüfung überschaubar. Sie bekommen den Bericht, bevor irgendwas umgesetzt wird – und entscheiden dann, wie es weitergeht.
Kümmert ihr euch auch um DSGVO und Datenschutz gleichzeitig?
Ja. Barrierefreiheit und Datenschutz laufen bei uns parallel. Formulare müssen beides erfüllen: korrekte Labels für Screenreader und datenschutzkonforme Verarbeitung. Da wir beides selbst umsetzen und nicht weitervermitteln, gibt es dabei keine Reibungsverluste zwischen zwei verschiedenen Dienstleistern.