Barrierefreiheit für Tourismus & Hotellerie
Barrierefreie Website für Hotels & Tourismus
buchbar für alle
Eine barrierefreie Website für Hotels und touristische Anbieter erfüllt WCAG 2.1 AA und das BFSG – durch technische Prüfung und saubere Umsetzung im Quellcode, nicht durch Overlay-Werkzeuge.
Wer Gäste willkommen heißt, sollte niemanden ausschließen. Wir prüfen Ihre Tourismus-Website gegen WCAG 2.1 AA und beheben die Mängel – damit Buchung, Angebot und Kontakt für alle funktionieren.
- Jahre Werbeagentur in Schleswig-Holstein
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- Leistungsbereiche aus einer Hand
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- fester Ansprechpartner statt Ticketsystem
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3 Gründe, warum Tourismus-Websites bei Barrierefreiheit scheitern
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Schöne Bildgalerien, aber kein Alternativtext. Gäste mit Sehbehinderung bekommen von Ihren Küstenfotos nichts mit – und Suchmaschinen auch nicht.
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Online-Buchungssysteme sind oft nicht mit der Tastatur bedienbar und scheitern beim Screenreader. Wer nicht klicken kann, kann auch nicht buchen.
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Das BFSG gilt für viele Anbieter ab dem 28. Juni 2025. Wer wartet, riskiert Abmahnungen – und verschenkt gleichzeitig Reichweite.
Die Lösung
Prüfung und Umsetzung aus einer Hand – kein Gutachten ohne Handwerk
Wir schauen uns Ihre Website Seite für Seite an: Kontraste, Tastaturbedienbarkeit, Formularbeschriftungen, Überschriftenstruktur, Screenreader-Verhalten. Das Ergebnis ist eine priorisierte Mängelliste mit Aufwandsschätzung. Danach setzen wir die Korrekturen um – im Quellcode, nicht mit einer Einblend-Leiste. Am Ende erhalten Sie eine fertige Erklärung zur Barrierefreiheit und einen Feedback-Mechanismus für Ihre Gäste.

Barrierefreie Websites für Hotels & touristische Anbieter
Tourismus-Websites leben von Bildsprache, regionaler Atmosphäre und unkomplizierter Buchbarkeit. Das ist kein Widerspruch zu Barrierefreiheit – aber es braucht Sorgfalt. Bildergalerien mit Küstenfotos müssen sinnvolle Alternativtexte tragen, ohne steif zu klingen. Buchungsformulare müssen mit Tastatur und Screenreader vollständig bedienbar sein, sonst verlieren Sie Gäste, bevor sie ankommen. Mehrsprachige Seiten – etwa für internationale Ostsee-Gäste – bringen eigene Anforderungen an Sprachauszeichnung und Struktur mit. Wir kennen diese Kombination aus gestalterischem Anspruch und technischer Sorgfalt und setzen sie umsetzerisch um.
- Alternativtexte für Bild- und Videostrecken
- Tastaturbedienbare Buchungsformulare
- Sprachauszeichnung bei mehrsprachigen Seiten
- Kontraste bei hellen Sommer-Designs prüfen
- Saisonale Angebote barrierefrei einpflegen
- Erklärung zur Barrierefreiheit rechtssicher erstellen
So läuft das ab
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Website-Prüfung
Wir testen Ihre Seite systematisch gegen WCAG 2.1 AA: Kontraste, Tastaturführung, Alternativtexte, Formulare und Struktur. Sie bekommen einen klaren Bericht mit Prioritäten.
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Umsetzung der Korrekturen
Was gefunden wird, wird behoben – von uns, direkt im Code. Kein Weiterreichen, kein Abwarten. Bei Bedarf arbeiten wir auch an bestehendem CMS-Inhalt und Buchungsformularen.
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Erklärung & Nachsorge
Wir erstellen die gesetzlich vorgeschriebene Erklärung zur Barrierefreiheit und richten den Feedback-Kanal ein. Auf Wunsch schulen wir Ihr Team für künftige Inhalte.
Was Sie bekommen
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WCAG-Prüfung mit Bericht
Systematische Prüfung gegen WCAG 2.1 AA mit priorisierter Mängelliste und Aufwandsschätzung.
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Technische Umsetzung
Wir beheben die Mängel direkt im Quellcode – keine Overlay-Leiste, saubere Lösung.
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Erklärung zur Barrierefreiheit
Die gesetzlich vorgeschriebene Erklärung und ein Feedback-Mechanismus für Ihre Besucher.
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BFSG-Beratung
Wir ordnen sachlich ein, ob und wie das BFSG für Sie gilt – inklusive Hinweis auf Ausnahmen für Kleinstunternehmen.
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Redakteurs-Schulung
Ihr Team lernt, neue Inhalte barrierefrei einzupflegen – damit die Arbeit dauerhaft hält.
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Laufende Kontrolle
Nach Inhaltsänderungen oder Relaunch prüfen wir auf Wunsch erneut – damit nichts wieder hereinrutscht.
Was Kunden sagen
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Excellent, lösungsorientiert, kreativ, kompetent – einfach klasse.
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Tolle Zusammenarbeit und hohe fachliche Kompetenz, jederzeit wieder!
Häufige Fragen
Gilt das BFSG auch für unser Hotel oder unsere Pension?
Das BFSG richtet sich ab dem 28. Juni 2025 an Anbieter von Dienstleistungen, die Verbrauchern angeboten werden – das betrifft grundsätzlich auch touristische Betriebe mit eigenem Online-Buchungsangebot. Für Kleinstunternehmen gibt es Ausnahmen, deren Voraussetzungen wir mit Ihnen sachlich durchgehen. Eine Rechtsberatung ersetzen wir nicht, aber Sie wissen danach, wo Sie stehen.
Wir haben ein Buchungssystem eines Drittanbieters – müssen wir das auch anpassen?
Eingebettete Drittanbieter-Systeme sind ein häufiges Thema bei Tourismus-Websites. Was in Ihrer eigenen Website liegt, können wir direkt beheben. Für externe Buchungsmasken klären wir gemeinsam, was technisch möglich ist und wo Sie beim Anbieter nachfragen müssen – das zeigen wir Ihnen konkret.
Reicht ein Accessibility-Overlay nicht aus?
Nein. Overlay-Werkzeuge blenden eine Bedienhilfe über die Seite, beheben aber keine strukturellen Mängel im Quellcode. Screenreader-Nutzer bekommen trotzdem fehlerhafte Formulare oder fehlende Alternativtexte zu sehen. Wir setzen direkt im Code an – das ist die einzige Lösung, die dauerhaft trägt.
Was kostet eine WCAG-Prüfung?
Das hängt vom Umfang Ihrer Website ab: Seitenanzahl, eingebettete Systeme, Mehrsprachigkeit. Nach einem kurzen Erstgespräch machen wir Ihnen eine konkrete Aufwandsschätzung. Die Prüfung und die Umsetzung können Sie getrennt beauftragen.
Können Sie auch eine komplett neue, barrierefreie Website für uns entwickeln?
Ja. Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken ist einfacher und günstiger als Nachrüsten. Wir entwickeln Tourismus-Websites mit WCAG 2.1 AA als festem Bestandteil – inklusive Design, Text, Buchungsanbindung und Erklärung zur Barrierefreiheit.