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BFSG & WCAG 2.1 AA für den Einzelhandel

Barrierefreie Website für Einzelhandel
zugänglich & rechtssicher

Eine barrierefreie Website für Einzelhandel und Ladengeschäfte erfüllt die Anforderungen der WCAG 2.1 AA und – wo zutreffend – des BFSG, damit alle Kundinnen und Kunden Ihren Online-Auftritt nutzen k…

Damit Ihr Webauftritt für alle erreichbar ist – Screenreader, Tastatur oder kleines Smartphone. Wir prüfen, erklären und setzen die Korrekturen direkt um, egal ob Sortimentsseite, Öffnungszeiten oder Online-Shop.

Kostenlos anfragen
Kostenlos · Unverbindlich · Persönlich
Jahre Werbeagentur in Schleswig-Holstein
18

Leistungsbereiche aus einer Hand
4

fester Ansprechpartner statt Ticketsystem
1

3 Probleme, die viele Ladenwebsites haben

  • Kleine Schrift, schlechte Kontraste, unübersichtliche Menüs – wer schlecht sieht oder ein älteres Gerät nutzt, findet Ihre Öffnungszeiten schlicht nicht. Weg ist der Kunde.

  • Formulare ohne Beschriftung, Bilder ohne Alternativtext, keine Tastaturbedienbarkeit: Screenreader-Nutzer scheitern schon auf der Startseite, bevor sie erfahren, ob Sie das Produkt überhaupt führen.

  • Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 auch für viele digitale Angebote. Wer betroffen ist und wer eine Ausnahme hat, ist nicht immer klar – und eine Overlay-Leiste reicht als Lösung in den meisten Fällen nicht aus.

Die Lösung

Barrierefreiheit, die wirklich im Code steckt – nicht nur als Einblend-Widget obendrauf

Wir prüfen Ihren Webauftritt systematisch gegen WCAG 2.1 AA: Kontraste, Fokus-Sichtbarkeit, Formularbeschriftungen, Überschriftenstruktur, Alternativtexte und Screenreader-Tauglichkeit. Das Ergebnis ist eine klare, priorisierte Mängelliste mit Aufwandsschätzung. Anschließend setzen wir die Korrekturen selbst um – kein Weitervermitteln, kein Verantwortung-Abschieben. Zur Erklärung zur Barrierefreiheit und einem Feedback-Mechanismus verhelfen wir Ihnen ebenfalls.

Barrierefreie Website für Einzelhandel

Barrierefreie Website für Einzelhandel & Ladengeschäfte

Für ein Ladengeschäft ist die Website oft das erste Schaufenster – noch bevor jemand durch die Tür kommt. Öffnungszeiten, Sortimentsübersicht und der Weg zur Filiale müssen für alle auf Anhieb lesbar sein: für ältere Kundschaft, für Menschen mit Seheinschränkung und für alle, die per Sprachausgabe navigieren. Wer einen Online-Shop angebunden hat, steht zusätzlich vor der Aufgabe, Produktbilder mit sinnvollen Alternativtexten zu versehen und Bestellformulare sauber zu beschriften. Lokale Sichtbarkeit und Barrierefreiheit ergänzen sich dabei gut: eine sauber strukturierte, zugängliche Seite hilft auch dem Google-Profil und der lokalen Suche. Wir beraten Sie außerdem sachlich, ob und in welchem Umfang das BFSG Ihren Betrieb betrifft – einschließlich möglicher Ausnahmen für Kleinstunternehmen.

  • Öffnungszeiten & Adresse barrierefrei lesbar
  • Produktbilder mit Alternativtexten
  • Bestellformulare korrekt beschriftet
  • Kontraste für ältere Kundschaft optimiert
  • BFSG-Einordnung für Ihren Betrieb
  • Erklärung zur Barrierefreiheit inklusive

So läuft es ab

  1. Prüfung & Bericht

    Wir nehmen Ihre bestehende Website unter die Lupe – automatisiert und manuell – und liefern eine verständliche Mängelliste mit priorisierten Punkten und einer ehrlichen Aufwandsschätzung.

  2. Umsetzung der Korrekturen

    Wir beheben die gefundenen Mängel direkt im Quellcode. Alternativtexte, Kontrastanpassungen, Formularbeschriftungen, Tastaturnavigation – alles sauber und nachvollziehbar.

  3. Dokumentation & Übergabe

    Sie erhalten eine Erklärung zur Barrierefreiheit und, wenn gewünscht, eine kurze Schulung für Ihr Team, damit neue Inhalte die Qualität nicht wieder unterlaufen.

Was Sie bekommen

  • WCAG-Prüfung mit Bericht

    Eine nachvollziehbare, priorisierte Mängelliste – manuell geprüft, nicht nur automatisch gescannt.

  • Direkte Fehlerbehebung

    Wir setzen die Korrekturen selbst um, statt nur ein Gutachten zu liefern.

  • Erklärung zur Barrierefreiheit

    Das Pflichtdokument für Ihren Webauftritt – erstellt nach den gesetzlichen Vorgaben.

  • Redakteurs-Schulung

    Damit Ihr Team neue Inhalte von Anfang an barrierefrei einstellt.

  • Barrierefreie Neuentwicklung

    Wer neu startet, bekommt Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht statt nachträglich eingebaut.

  • Laufende Kontrolle

    Nach größeren Inhaltsänderungen prüfen wir erneut, damit der Standard dauerhaft gehalten wird.

Was Kunden sagen

  • Excellent, lösungsorientiert, kreativ, kompetent – einfach klasse.



    Peter Jacobsen
    Verschiedene Projekte über einige Jahre

  • Tolle Zusammenarbeit und hohe fachliche Kompetenz, jederzeit wieder!



    Petra Clausen
    Schleiräder Kappeln Webdesign & SEO

Häufige Fragen

Gilt das BFSG auch für kleine Ladengeschäfte mit Website?

Das BFSG richtet sich in erster Linie an Unternehmen, die Verbrauchern digitale Dienstleistungen anbieten – etwa Online-Shops. Für Kleinstunternehmen gibt es Ausnahmen, die jedoch an bestimmte Kriterien geknüpft sind. Wir erklären Ihnen sachlich, ob und was für Ihren Betrieb gilt. Das ersetzt keine Rechtsberatung, aber Sie wissen danach, woran Sie sind.

Reicht ein Accessibility-Overlay-Widget aus?

Nein, in den allermeisten Fällen nicht. Eine Einblend-Leiste kann einzelne Darstellungsoptionen anbieten, behebt aber keine strukturellen Mängel im Quellcode. Screenreader-Nutzer oder Tastaturnutzer kommen damit oft trotzdem nicht weiter. Saubere Barrierefreiheit entsteht im Code selbst.

Was kostet eine WCAG-Prüfung meiner Website?

Das hängt vom Umfang Ihrer Seite und dem gefundenen Handlungsbedarf ab. Wir schauen uns Ihre Seite zunächst an und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung, bevor wir ein Angebot machen. Einfach anfragen – das erste Gespräch kostet nichts.

Wie unterscheidet sich eine Prüfung von einer vollständigen Umsetzung?

Die Prüfung ergibt einen Bericht mit priorisierten Mängeln und einer Aufwandsschätzung. Die Umsetzung bedeutet, dass wir die Mängel anschließend direkt beheben. Sie können beides gemeinsam beauftragen oder zunächst nur die Prüfung – je nach Lage entscheiden Sie dann, wie Sie weitermachen.

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit und brauche ich sie?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Dokument, das auf Ihrer Website veröffentlicht wird und den Stand der Zugänglichkeit beschreibt, bekannte Mängel benennt und einen Kontaktweg für Feedback bietet. Für bestimmte Anbieter ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Wir erstellen sie gemeinsam mit Ihnen und halten sie aktuell.

Lars Vogt

Bereit, Ihren Webauftritt zugänglich zu machen?

Schreiben Sie uns kurz, um was es geht – wir melden uns und schauen gemeinsam, was sinnvoll ist.

Lars Vogt

Inhaber, Northern Concepts

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