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Was heißt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Webseiten und Onlineshops?

Am 28. Juni 2025 tritt das BFSG in Kraft! Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein bedeutender rechtlicher Rahmen in Deutschland, der darauf abzielt, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Es verpflichtet öffentliche Stellen und bestimmte private Anbieter, ihre digitalen Angebote, einschließlich Webseiten und Onlineshops, barrierefrei zu gestalten. Dies bedeutet, dass alle Nutzer, unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten, gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen haben müssen.

Die Notwendigkeit, Webseiten und Onlineshops auf Barrierefreiheit zu überprüfen, ergibt sich aus mehreren Gründen. Erstens ist es nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine ethische Verantwortung, die Inklusion aller Menschen zu fördern. Schätzungen zufolge leben in Deutschland über 7 Millionen Menschen mit einer Behinderung, die auf barrierefreie digitale Angebote angewiesen sind. Wenn Unternehmen diese Anforderungen ignorieren, schließen sie einen erheblichen Teil der Bevölkerung von ihren Dienstleistungen aus und riskieren rechtliche Konsequenzen.

Barrierefreie Webseiten sind so gestaltet, dass sie für alle Nutzer zugänglich sind. Dies umfasst verschiedene Aspekte, wie die Verwendung von klaren und verständlichen Texten, die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder, die Sicherstellung einer einfachen Navigation und die Verwendung von Farben, die für Menschen mit Sehbehinderungen gut erkennbar sind. Auch die Kompatibilität mit Screenreadern und anderen Hilfsmitteln ist entscheidend. Eine barrierefreie Webseite ermöglicht es Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Informationen zu finden, Produkte zu kaufen und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, ohne auf technische Barrieren zu stoßen.

Die genauen Notwendigkeiten für Webseiten, um barrierefrei zu sein, sind in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) festgelegt. Diese Richtlinien umfassen vier Hauptprinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Webseiten sollten so gestaltet sein, dass alle Inhalte für alle Nutzer wahrnehmbar sind, die Navigation einfach und intuitiv ist, die Informationen klar und verständlich präsentiert werden und die technische Infrastruktur robust genug ist, um mit verschiedenen Technologien und Hilfsmitteln zu interagieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz eine wichtige Initiative ist, um die digitale Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Webseiten und Onlineshops müssen sich der Bedeutung der Barrierefreiheit bewusst sein und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und eine inklusive Nutzererfahrung zu schaffen. Indem sie ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten, tragen Unternehmen nicht nur zur gesellschaftlichen Inklusion bei, sondern erweitern auch ihre Zielgruppe und verbessern ihre Marktchancen. Wir wollen an dieser Stelle die Qualität der Definitionen und die Ausarbeitung des Gesetztes nicht bewerten, sondern einfach sachlich über diese Neuerung informieren.

Sie sind unsicher? Haben Fragen, ob es auch Ihre Webseite oder Ihren Shop betrifft? Schreiben Sie uns gern über unser Kontaktformular oder rufen Sie einfach an unter 04646 – 990 304, damit Sie rechtzeitig handeln! Wir beraten Sie gerne.

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