Barrierefreiheit für Kanzleien & Steuerberater
Barrierefreie Website für Kanzleien
rechtssicher & klar
Eine barrierefreie Website für Anwaltskanzleien und Steuerberater erfüllt die Anforderungen des BFSG und von WCAG 2.1 AA – durch Prüfung und Umsetzung im Quellcode, nicht durch ein Overlay-Plugin.
Wir prüfen Ihre Kanzlei-Website gegen WCAG 2.1 AA und beheben die Mängel direkt. Für Anwälte und Steuerberater, die keine offenen Flanken brauchen.
- Jahre Werbeagentur in Schleswig-Holstein
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- Leistungsbereiche aus einer Hand
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- fester Ansprechpartner statt Ticketsystem
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3 Gründe, warum Kanzleien das Thema nicht aufschieben sollten
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Das BFSG gilt auch für viele Dienstleister mit öffentlichem Auftritt. Wer wartet, riskiert Nachbesserungsdruck und öffentliche Kritik – beides passt schlecht zum Berufsbild.
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Overlay-Plugins versprechen schnelle Barrierefreiheit, halten aber nicht, was sie versprechen. WCAG 2.1 AA entsteht im Quellcode – nicht durch eine zugeklappte Einblendleiste.
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Mandanten und Klienten mit Behinderungen kommen nicht weiter, wenn Formulare, Navigationsmenüs oder Kontaktseiten nicht per Tastatur bedienbar sind.
Die Lösung
Prüfung, Mängelliste, Umsetzung – alles aus einer Hand
Wir prüfen Ihre Website systematisch gegen WCAG 2.1 AA: Kontraste, Tastaturbedienbarkeit, Screenreader-Kompatibilität, Alternativtexte, Formularbeschriftungen und Überschriftenstruktur. Sie bekommen einen priorisierten Bericht mit Aufwandsschätzung – und danach setzen wir die Korrekturen selbst um. Kein Weitervermitteln. Wir erstellen außerdem die Erklärung zur Barrierefreiheit und einen Feedback-Mechanismus, der zu Ihrer Kanzlei passt.

Barrierefreie Website für Anwaltskanzleien & Steuerberater
Kanzleien und Steuerberatungsbüros kommunizieren im Netz über sensible Themen. Ihre Website muss Seriosität ausstrahlen und gleichzeitig technisch sauber sein. Barrierefreiheit ist dabei kein Widerspruch zum professionellen Auftritt – sie ist ein Teil davon. Wir kennen die typischen Schwachstellen bei Kanzlei-Websites: schlecht beschriftete Kontaktformulare, nicht-tastaturbedienbare Navigationsmenüs, fehlende Fokus-Hervorhebungen bei den Profil-Unterseiten und PDFs ohne Alternativstruktur. Wir beraten Sie außerdem sachlich zur Frage, ob und in welchem Umfang das BFSG für Ihre Einrichtung greift – und weisen klar auf die Grenzen dieser Einschätzung hin, denn eine Rechtsberatung ersetzen wir nicht.
- Kontaktformulare korrekt beschriftet
- Profil-Unterseiten tastaturzugänglich
- Dokumente & Merkblätter barrierefrei
- Diskrete, professionelle Tonalität gewahrt
- BFSG-Einordnung sachlich erklärt
- Erklärung zur Barrierefreiheit inklusive
So läuft es ab
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Prüfung & Bericht
Wir analysieren Ihre Website technisch und manuell gegen WCAG 2.1 AA. Das Ergebnis: eine priorisierte Mängelliste mit klarer Aufwandsschätzung.
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Umsetzung der Korrekturen
Wir beheben die Mängel direkt im Quellcode – keine Empfehlung ohne Lösung. Sie sehen, was geändert wurde, und können nachfragen.
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Dokumentation & Übergabe
Sie erhalten die fertige Erklärung zur Barrierefreiheit, einen Feedback-Mechanismus und bei Bedarf eine kurze Redakteurs-Schulung für künftige Inhalte.
Was Sie bekommen
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WCAG-Prüfung mit Bericht
Eine nachvollziehbare Mängelliste mit Prioritäten und Aufwandsschätzung – kein Blanko-Gutachten.
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Direkte Umsetzung
Wir beheben die Mängel selbst im Quellcode, statt Sie mit einer To-do-Liste stehen zu lassen.
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Erklärung zur Barrierefreiheit
Das gesetzlich geforderte Dokument – korrekt, vollständig und auf Ihre Website abgestimmt.
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Feedback-Mechanismus
Besucher können Barrieren melden – wir richten den Weg dafür ein und erklären Ihnen den Umgang damit.
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Redakteurs-Schulung
Damit neue Inhalte die Barrierefreiheit nicht gleich wieder unterlaufen – praktisch und ohne IT-Kauderwelsch.
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Laufende Kontrolle
Nach Inhaltsänderungen prüfen wir auf Wunsch erneut – damit der Standard dauerhaft gehalten wird.
Was Kunden sagen
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Excellent, lösungsorientiert, kreativ, kompetent – einfach klasse.
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Tolle Zusammenarbeit und hohe fachliche Kompetenz, jederzeit wieder!
Häufige Fragen
Gilt das BFSG auch für unsere Kanzlei oder unser Steuerberatungsbüro?
Das BFSG richtet sich vor allem an Unternehmen, die Verbrauchern Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Ob und in welchem Umfang Ihre Kanzlei darunter fällt, hängt von Ihrer Tätigkeit und Größe ab. Kleinstunternehmen können unter bestimmten Bedingungen ausgenommen sein. Wir erläutern Ihnen den Stand der Dinge sachlich – für eine verbindliche Rechtsauskunft verweisen wir an Ihren Fachanwalt.
Reicht ein Accessibility-Overlay-Plugin für die WCAG-Konformität?
Nein. Overlay-Werkzeuge können einzelne Aspekte verbessern, ersetzen aber keine saubere Umsetzung im Quellcode. WCAG 2.1 AA bedeutet, dass Barrierefreiheit in der Struktur der Seite verankert ist – nicht in einer nachträglichen Einblendleiste. Wir sagen das klar, weil es ehrlicher ist.
Was prüfen Sie bei unserer Website konkret?
Wir prüfen Kontraste, Tastaturbedienbarkeit, Fokus-Sichtbarkeit, Screenreader-Kompatibilität, Alternativtexte, Formularbeschriftungen und die Überschriftenhierarchie. Bei Kanzlei-Websites schauen wir besonders auf Kontaktformulare, Profil-Unterseiten und eingebettete Dokumente.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab – müssen wir viel selbst tun?
Kaum. Sie geben uns Zugang zu Ihrer Website, wir prüfen und besprechen den Bericht gemeinsam. Danach übernehmen wir die Umsetzung. Am Ende erklären wir Ihnen, was geändert wurde – so viel oder so wenig, wie Sie wissen möchten.
Was kostet eine WCAG-Prüfung?
Das hängt vom Umfang Ihrer Website ab – Seitenanzahl, Technik, Anzahl der Formulare und Dokumente spielen eine Rolle. Wir geben Ihnen nach einem kurzen Erstgespräch eine konkrete Einschätzung. Keine Pauschalen ins Blaue.