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Barrierefreie Webseiten

Machen Sie Ihre Website barrierefrei – mit Northern Concepts

Die digitale Welt soll für alle Menschen zugänglich sein – ganz gleich, ob mit oder ohne Einschränkungen. Genau dies will das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sicherstellen. Northern Concepts unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Anforderungen umzusetzen und Ihre Website barrierefrei zu gestalten. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Internetseite für alle Nutzer erlebbar zu machen!

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Vielleicht fragen Sie sich jetzt „Was ist eine barrierefreie Website“? Eine barrierefreie Website ermöglicht es allen Menschen, Ihre Inhalte ohne Einschränkungen zu nutzen – auch Nutzer mit Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen, Hörproblemen oder kognitiven Beeinträchtigungen.

Digitale Barrierefreiheit umfasst viele technische und gestalterische Maßnahmen: Texte müssen verständlich sein, Inhalte per Tastatur erreichbar, Videos untertitelt und Bilder mit Alternativtexten versehen werden. Eine klare Struktur und kontrastreiche Gestaltung runden das Bild ab.

Darum ist digitale Barrierefreiheit aktuell so relevant

Seit 2025 ist die Barrierefreiheit für die Website Pflicht – nicht nur für öffentliche Stellen, sondern auch für viele Unternehmen. Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Für Unternehmen bedeutet das: Die Barrierefreiheit-Pflicht bei der Website ist 2025 keine freiwillige Option mehr, sondern eine gesetzliche Vorgabe. Jetzt zu handeln, schützt Sie vor Strafen, verbessert Ihre Reichweite und zeigt gesellschaftliche Verantwortung.

Wer muss eine barrierefreie Website haben?

Um es kurz zu sagen: Fast jeder. Viele private Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Bei Northern Concepts unterstützen wir Firmen aus allen Branchen dabei, diese Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Eigentlich sind fast all Unternehmensarten/Branchen von der Barrierefreiheit für Website-Pflicht 2025 betroffen. Es gibt eine grobe Pauschalisierung, die aber keine rechtlich bindenden Aussage darstellt: Plicht ist die Barrierefreie Webseite für:

  • Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern und/oder mehr als 2 Mio. Jahresumsatz, deren Webseite die Anberaumung einer Dienstleistung beinhaltet. Hier reicht auch beispielsweise ein Kontakt. bzw. Anfrageformular.
  • Online-Shops
  • Alle öffentlichen Stellen wie Ämter, Gemeinden etc.

Bei öffentlichen Stellen / Einrichtungen geht der Gesetzgeber noch weiter und schreibt eine Zusammenfassng der Webseite, eine Zusammenfassung des Menüs und der Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache sowie als Video in Gebärdensprache vor. Auch die Texte in einfacher Sprache, sowie diese Videos sind Teil unseres Angebots.

Beispiele für Barrierefreiheit auf Webseiten: Diese Lösungen lassen sich umsetzen

  • Online-Shops und Webseiten, die komplett per Tastatur bedienbar sind
  • Websites mit Vorlesefunktionen
  • Barrierefreie Plattformen mit klaren Navigationsstrukturen
  • E-Book-Angebote mit optimierter Leseführung
  • Anpassbare Schriftgrößen und Hintergrundkontraste
  • u.v.m.

Barrierefreie Website: Diese Strafen drohen bei Nichtbeachtung

Unternehmen, die die Pflicht für eine barrierefreie Website ignorieren, riskieren empfindliche Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Dazu kommen Abmahnungen, Imageschäden und potenzielle Umsatzverluste. Wenden Sie sich daher an Northern Concepts. Wir unterstützen Sie dabei, dass Ihre Website die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit erfüllt. Wir wollen hier keine Panik schüren, sondern Ihnen nur das kommunizieren, was sich im Gesetztestext widerfindet. Und es gibt schon Erfahrungen im Velrauf mit der Einführung der Cookie-Banner damals. Automatische Bots, automatisierte Abmahnungen etc. Das möchten wir Ihnen gerne ersparen.

Mann mit dunkler Sonnenbrille und gelbem Armband arbeitet konzentriert an einem Apple-Laptop in einem modernen Wohnzimmer.

Was gehört zur Barrierefreiheit im Web?

Barrierefreiheit im Web bedeutet mehr als nur Alt-Texte für Bilder einzufügen. Northern Concepts achtet bei allen Projekten auf:

  • Textalternativen für visuelle Inhalte
  • Untertitelung, Audiobeschreibungen oder Gebärdensprache bei Videos
  • Tastaturbedienbarkeit
  • Klare Seitenstruktur und logische Navigation
  • Hohe Farbkontraste und skalierbare Schriftgrößen
  • Einfache Sprache, wo sinnvoll

Mit unseren Lösungen sorgen Sie dafür, dass Ihre Website wirklich alle Nutzer erreicht – und gleichzeitig besser bei Google gefunden wird.

Barrierefreiheit mit Northern Concepts: Unsere Leistungen

Als erfahrene Agentur für digitale Lösungen bietet Northern Concepts Ihnen umfassende Unterstützung rund um die digitale Barrierefreiheit.

  • Analyse und Website auf Barrierefreiheit prüfen: Wir führen einen Barrierefreiheit-Test Ihrer bestehenden Website durch und zeigen Schwachstellen auf.
  • Individuelle Beratung und Checklisten: Mit unserer Checkliste für die barrierefreie Website erhalten Sie praktische Handlungsanweisungen.
  • Barrierefreier Relaunch oder Optimierung: Wir optimieren Ihre bestehende Website oder erstellen im Rahmen eines Relaunches eine vollständig barrierefreie Website.
  • WordPress Barrierefreiheit: Arbeiten Sie mit WordPress? Kein Problem – wir sorgen für die Umsetzung der WordPress-Barrierefreiheit, inklusive passender Themes, Plugins und individueller Anpassungen.

Hinweis: Wir arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen daran, Ihre Website barrierefrei zu gestalten. Dennoch übernehmen wir keine Garantie oder Haftung für die 100-prozentige Rechtssicherheit. Lassen Sie daher im Zweifelsfall Ihre Website von einem Rechtsexperten abschließend prüfen.

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    Barrierefreiheit testen: Warum Experten nötig sind

    Natürlich gibt es Tools, mit denen Sie selbst die Barrierefreiheit auf Website testen können. Doch die Ergebnisse dieser Barrierefreiheit-Tools können variieren und sind für Laien oft schwer einzuschätzen. Kein automatischer Barrierefreiheit-Test ersetzt die fachkundige Analyse eines Profis.

    Northern Concepts übernimmt die professionelle Prüfung und sorgt dafür, dass Sie beim Thema digitale Barrierefreiheit professionell aufgestellt sind – technisch, rechtlich und menschlich. Dabei sind unsere Lösungen stets individuell auf Ihre Anforderungen zugeschnitten.

    Northern Concepts – Ihr Partner für barrierefreie Websites

    Mit der Pflicht für die barrierefreie Website ab 2025 stehen Unternehmen unter Handlungsdruck. Setzen Sie deshalb von Anfang an auf Profis: Northern Concepts begleitet Sie von der ersten Prüfung über die Umsetzung bis zur kontinuierlichen Überwachung und Optimierung.

    Mit uns an Ihrer Seite meistern Sie die Herausforderungen der digitalen Barrierefreiheit – und sichern sich neue Marktchancen durch echte Inklusion. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Website fit für die Zukunft machen!

    Wie eine Website barrierefrei wird

    1. Prüfung. Wir gehen die Seite gegen die WCAG-Kriterien durch – automatisiert für das Messbare wie Kontraste und Auszeichnung, von Hand für alles, was nur ein Mensch beurteilen kann.
    2. Einordnung. Sie bekommen eine Liste der Punkte, sortiert nach Schwere. Nicht jeder Befund ist gleich dringend, und nicht jeder betrifft Sie.
    3. Umsetzung. Kontraste, Tastaturbedienung, Fokusmarkierungen, Überschriftenstruktur, beschriftete Formularfelder, Alternativtexte für Bilder.
    4. Gegenprüfung. Bedienung ohne Maus, Darstellung bei vergrößerter Schrift, Test mit einem Screenreader.
    5. Erklärung zur Barrierefreiheit. Wo sie verlangt ist, formulieren wir sie mit – inklusive der Punkte, die noch offen sind. Ehrlichkeit ist hier Teil der Anforderung.

    Für einzelne Bausteine haben wir eigene Werkzeuge entwickelt, etwa zur Erzeugung von Alternativtexten für große Bildbestände. Was sich nicht am Code lösen lässt, betrifft die Inhalte: Texte in Leichter Sprache und Gebärdensprache-Videos.

    Häufige Fragen zur Barrierefreiheit

    Bin ich überhaupt betroffen?

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28.06.2025. Ob es für Sie greift, hängt davon ab, was Sie anbieten und wie groß Ihr Betrieb ist – Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen. Öffentliche Stellen unterliegen ohnehin eigenen Vorgaben. Wir klären das mit Ihnen, bevor irgendetwas umgebaut wird.

    Was bedeutet WCAG 2.1 AA?

    Das ist der technische Maßstab hinter dem Gesetz. Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Stufe AA ist die praktisch maßgebliche Stufe. Mehr dazu im Glossar.

    Sieht eine barrierefreie Website schlechter aus?

    Nein. Die Anforderungen betreffen Kontraste, Struktur und Bedienbarkeit – nicht den Geschmack. In der Praxis werden solche Seiten eher ruhiger und klarer, weil man sich auf das Wesentliche beschränkt.

    Reicht ein Barrierefreiheits-Widget?

    Nein. Diese eingeblendeten Werkzeugleisten beheben die eigentlichen Probleme nicht, sondern legen eine Schicht darüber. Was im Quelltext fehlt, fehlt weiterhin. Sie können ergänzend nützlich sein, ersetzen aber keine saubere Umsetzung.

    Muss die Seite komplett neu gebaut werden?

    Nicht zwangsläufig. Vieles lässt sich nachrüsten – Kontraste, Alternativtexte, Formularbeschriftungen. Wenn allerdings die Grundstruktur nicht stimmt oder ein Baukastensystem im Weg steht, ist ein Neubau am Ende der kürzere Weg. Was in Ihrem Fall gilt, sagen wir nach der Prüfung.

    Was passiert, wenn ich nichts tue?

    Es drohen Beanstandungen durch die Marktüberwachung und, je nach Fall, Bußgelder. Der praktische Punkt ist aber ein anderer: Ein spürbarer Teil Ihrer Besucher kommt sonst nicht weiter – und Suchmaschinen lesen eine sauber ausgezeichnete Seite ebenfalls besser.

    Warum wir dieses Thema ernst nehmen

    Barrierefreiheit ist bei uns keine Position, die erst seit dem Gesetz auf der Liste steht. Wir haben dafür eigene WordPress-Erweiterungen entwickelt – unter anderem ein Werkzeug zur Prüfung und Verbesserung der Barrierefreiheit und eines, das Alternativtexte für große Bildbestände erzeugt. Beides ist aus der Praxis entstanden, weil die Handarbeit bei mehreren hundert Bildern sonst niemand leistet.

    Zum Thema gehört mehr als Technik: Leichte Sprache für Inhalte, die verständlich sein müssen, und Gebärdensprache-Videos dort, wo geschriebene Sprache nicht genügt. Beides bieten wir an, weil beides zum Gesetz gehört.

    Wo wir arbeiten

    Unsere Kunden sind Betriebe, Vereine und öffentliche Einrichtungen zwischen Flensburg, Schleswig, Kappeln und Kiel. Gerade bei Vereinen und Einrichtungen in Schleswig-Holstein ist das Thema in den vergangenen Monaten konkret geworden – dort beginnt es meist mit der Frage, ob man überhaupt betroffen ist. Diese Frage beantworten wir vorab, ohne dass daraus ein Auftrag werden muss.

    Was Ihre Branche daran ändert

    Wie stark Sie betroffen sind, hängt davon ab, was Sie anbieten. Eine Arztpraxis hat Besucher, bei denen Einschränkungen eher die Regel als die Ausnahme sind – dort ist Barrierefreiheit Alltag, nicht nur Vorschrift. Bildungseinrichtungen und Vereine unterliegen in öffentlicher Trägerschaft ohnehin eigenen Regeln. Und ein Einzelhändler mit Onlineverkauf fällt unter andere Vorgaben als ein reiner Dienstleister.

    Für einzelne Bereiche haben wir das genauer beschrieben:

    Weitere Bereiche unter Leistungen nach Branche.

    Unsere weiteren Leistungen im Bereich Webentwicklung

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